Fristverlängerung Steuererklärung

Steuererklärung nach Fristverlängerung später einreichen

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen (z.B. aufgrund fehlender Belege), ist es im Notfall möglich, die Steuererklärung nach einer Fristverlängerung später nachzureichen. Wie das geht? Mit dem E-Service «Fristverlängerung Steuererklärung»! Aber aufgeschoben ist bekanntlich nicht aufgehoben...

Zur Fristverlängerung

So einfach funktioniert's

Sind die nötigen Unterlagen für die Steuererklärung noch nicht vorhanden und kann diese nicht fristgerecht eingereicht werden, beantragen Sie eine Fristverlängerung der Steuererklärung. Das geht ganz schnell, versprochen! Scannen Sie einfach den QR-Code auf Ihrer Steuererklärung, erfassen die gewünschte Frist und erhalten Sie die Bestätigung umgehend online. Via ePortal oder eGov-Bot können Sie die Verlängerung der Frist für die Einreichung Ihrer Steuererklärung ebenfalls beantragen. Dafür benötigen Sie lediglich die eTaxes-Informationen, die auf Ihrer persönlichen Steuererklärung abgedruckt sind (Register-Nr. und Geburtsdatum).

Das Gesuch wird dann interaktiv bewilligt beziehungsweise abgelehnt.

Die Deadline vor der Deadline

Natürlich hat auch das Beantragen einer Fristenstreckung eine Deadline: Die Fristenstreckung muss vor der Einreichefrist für die Steuererklärung vom 31. März beantragt werden.