ePortal Grundstückgewinnsteuer

Den ersten Schritt digital gehen

Nicht selten ist der Verkauf einer Liegenschaft auch mit vielen Emotionen verbunden – und damit alles andere als einfach. Vielleicht ist es das Haus, in dem Sie aufgewachsen sind, Ihre erste eigene Immobilie oder es sind jene vier Wände, in welchen Sie sich über Jahre einfach zu Hause gefühlt haben. Steht dann der Verkauf bevor, belastet das nicht nur Sie persönlich, sondern oftmals auch Ihren Geldbeutel. Darum ist es empfehlenswert, vor dem Verkauf des Grundstückes beim Kantonalen Steueramt eine Vorausberechnung des Steuerbetrages machen zu lassen.

Diesen ersten Schritt können Sie ganz einfach digital machen: Der E-Service «ePortal Grundstückgewinnsteuer» ermöglicht Ihnen nicht nur die Einreichung der Vorausberechnung oder der Steuererklärung der Grundstückgewinnsteuer, sondern auch die sichere Übermittlung sämtlicher dazugehörigen Belege.

Und das Beste an der Sache: Sie müssen sich nicht mal für den Service registrieren und eine Unterschrift ist auch nicht nötig. Viel einfacher geht es eigentlich gar nicht.

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Was ist die Grundstückgewinnsteuer?

Die Grundstückgewinnsteuer ist eine Objektsteuer, die in der Schweiz beim Verkauf von Immobilien erhoben wird. Besteuert wird der Gewinn, der beim Verkauf der Immobilie erzielt wird. Die Grundstückgewinnsteuer soll Grundstücksspekulationen verhindern.

Wie wird diese Steuer berechnet?

Die Grundstückgewinnsteuer wird auf der Grundlage des Grundstückgewinns berechnet. Dieser setzt sich aus der Differenz zwischen den Anlagekosten (Kaufpreis plus wertvermehrende Aufwendungen) und dem jetzigen Verkaufspreis zusammen. Neben dem Grundstückgewinn wird auch die Eigentumsdauer des Grundstücks in die Berechnung mit einbezogen.

Wer muss die Grundstückgewinnsteuer zahlen?

Der Verkäufer ist für den Grundstückgewinn steuerpflichtig. Im Kaufvertrag kann vereinbart werden, dass der Käufer die Grundstückgewinnsteuer übernimmt. Dies stellt dann aber eine weitere Kaufpreisleistung des Verkäufers dar.