Mutterschaftsentschädigung

Kinder- und Geldsegen

Ein Glück kommt selten allein – ob Sie sich nun über Ihr eigenes Kind oder das einer Ihrer Mitarbeiterinnen freuen, spielt keine Rolle. Denn freuen dürfen Sie sich doppelt: Den im Mutterschaftsurlaub entstandenen Erwerbsausfall tragen Sie nicht alleine. Zum Glück werden Sie unterstützt. Wie viel das in Ihrem Fall genau ausmacht, können Sie mit wenigen Klicks und ortsunabhängig über den E-Service der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen «Mutterschaftsentschädigung» errechnen. Dort finden Sie ausserdem nützliche Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen sowie den Auszahlungsmodalitäten.

Zum E-Service

Im Dokumenten-Dschungel fündig werden

Der E-Service «Mutterschaftsentschädigung» gibt nicht nur Auskunft über Anspruch, Berechnung, Anmeldung und Auszahlung, sondern stellt auch alle relevanten Formulare zum Ausfüllen zur Verfügung.

Wichtig: Die Anmeldung kann erst nach der Geburt eingereicht werden!