Versicherungsnachweis für Motorfahrzeuge

Die Zustellung des Versicherungsnachweises für Motorfahrzeuge überprüfen

Ein elektronischer Versicherungsnachweis (eVn) ist der Zulassungsbehörde beizubringen, wenn bestimmte Zulassungsgeschäfte mit Motorfahrzeugen durchgeführt werden sollen.

Der Nachweis kann direkt bei der Versicherung beantragt werden – die Versicherung übermittelt ihn dann elektronisch ans Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt. Mit dem E-Service «Abfrage Versicherungsnachweis» kann überprüft werden, ob der Versicherungsnachweis bereits zugestellt wurde.

Versicherungsnachweis abfragen

Neuer Versicherungsnachweis

Ein neuer Versicherungsnachweis ist primär in folgenden Fällen notwendig:

  • Bei erstmaliger Immatrikulation eines Fahrzeuges (Neulösung)
  • Nach Übernahme durch eine andere Halterin oder einen anderen Halter sowie nach einer Namensänderung
  • Nach Verlegung des Standorts in einen anderen Kanton (Kantonswechsel)
  • Bei Wiederinverkehrssetzung von deponierten Kontrollschildern (WIK)

Gut zu wissen…

Beim Versicherungsnachweis gibt es einige wichtige Hinweise, die es zu beachten gilt:

  • Gültigkeit: Die Gültigkeit eines Versicherungsnachweises beträgt 30 Tage. Der Versicherungsschutz beginnt ab dem auf dem Nachweis vermerkten Tag. Vorher dürfen deshalb keine Fahrzeugausweise oder Kontrollschilder ausgehändigt werden.
  • Vollständigkeit: Der Versicherungsnachweis muss vollständig sowie richtig ausgefüllt sein oder wird anderenfalls zurückgewiesen. So sind beispielsweise Postfach-Einträge als Ergänzung zur Adresse zulässig, aber eine alleinige Angabe eines Postfachs als Strassenbezeichnung genügt nicht.
  • Besonderheiten: Motorwagen mit mehr als neun Plätzen oder Motorfahrzeuge sowie Anhänger zum Transport gefährlicher Güter müssen im Versicherungsnachweis zusätzlich und speziell aufgeführt werden.